| Das GS-Zeichen bestätigt die Übereinstimmung des Produktes mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Nur Geräte, die nach diesem Gesetz überprüft werden müssen, können ein GS-Zeichen tragen. Dies trifft zur Zeit auf mehr als 5.000 Konsum- und Industrieprodukte zu.
Die Produktprüfung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz dürfen nur Prüflabore vornehmen, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) akkreditiert sind. Weiter sind nur akkreditierte Zertifizierungsstellen berechtigt, das GS-Zeichen zu vergeben. Die SGS-TÜV GmbH verfügt über beide Akkreditierungen. |